Nachhaltigkeit in Beschaffung und Lieferkette

Nachhaltigkeit in Beschaffung und Lieferkette

Im Juni haben Bundestag und Bundesrat das Lieferkettensorgfaltsplichtgesetz, kurz Lieferkettengesetz, offiziell verabschiedet. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass international geltende Standards zu Menschenrechten, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz eingehalten werden und Unternehmen für deren Einhaltung Verantwortung tragen. Die Verfügung soll den Schutz der Menschenrechte und vor allem das Verbot von Kinderarbeit in globalen Lieferketten durchsetzen.

Für welche Unternehmen gilt die Regelung?

Das Sorgfaltspflichtgesetz tritt ab dem Jahr 2023 in zwei Stufen in Kraft: Ab 2023 werden Unternehmen erfasst, die mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ein Jahr später fallen dann auch Betriebe darunter, die mindestens 1.000 Beschäftigte haben. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelung wird dabei durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft und ggfs. sanktioniert.

Lieferkette & Menschenrechte: Relevante Nachhaltigkeitsthemen auch für Handwerksbetriebe

Mit der voranschreitenden Globalisierung der Wirtschaft sind Liefer- und Wertschöpfungsketten sowie daran angeschlossen die Einhaltung nationaler und internationaler Menschenrechtsordnungen immer komplexer geworden. Trotzdem stehen Inhabende in der Verantwortung, die geltenden Rechtsvorschriften in ihren Handwerksbetrieben und Wertschöpfungsketten zu achten. Deshalb bietet sich neben einer praxisorientierten Bestandsaufnahme der betrieblichen Aktivitäten auch das Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts an. Eine zertifizierte Nachhaltigkeitserklärung gibt Kund*innen und Auftraggebenden einen genauen Einblick, wie Menschenrechtsordnungen innerhalb des Betriebs sowie bei Kooperationen u.a. mit Geschäftspartner*innen oder Lieferfirmen geachtet werden, welche Risiken identifiziert und mit welchen Maßnahmen diesen begegnet wird. Möchten Sie mehr erfahren, wie auch Sie als national oder europaweit agierender Handwerksbetrieb die Wahrung der Menschenrechtsordnungen unterstützen können? Oder dazu berichten, wie Sie auf die Einhaltung der Konventionen in Ihrem Betrieb achten und / oder im Dialog mit den Zulieferfirmen Ihrer Produkte das Thema Menschenrechte ansprechen? Der digitale Nachhaltigkeits-Navigator Handwerk und die kostenlosen Workshops von „HANDWERKN – Nachhaltigkeit in Handwerksbetrieben stärken!“ helfen Ihnen dabei.

zum Newsarchiv